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1. Die VersteigerungDie
Versteigerung erfolgt, bis auf wenige eigene Lose, im fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Handel und Tausch sind im
Auktionssaal nicht gestattet!
2. Die Mindeststeigerungssätze lauten:
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von EUR
von EUR
von EUR
von EUR
von EUR
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10,--
100,--
1.000,--
2.000,--
5.000,--
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bis EUR
bis EUR
bis EUR
bis EUR
bis EUR
ab EUR
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100,--
1.000,--
2.000,--
5.000,--
10.000,--
10.000,--
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: EUR
: EUR
: EUR
: EUR
: EUR
: EUR
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5,--
10,--
20,--
50,--
100,--
250,--
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3. Der ZuschlagDen Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Bei Unklarheiten ist der Versteigerer berechtigt,
das Los noch einmal auszurufen. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch die Auktionatorin vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme! Ein Bieter, der in der Auktion für einen anderen steigert, haftet für den Rechnungsbetrag neben dem Dritten als Selbstschuldner. 4. Die ProvisionDer Versteigerer erhält eine Provision von 15% vom Zuschlagspreis und EUR 2,-- pro gekauftem Los, zzgl. der gesetzlichen MwSt. (nur aus Provision und
Losgebühr). Bei Losen mit Häkchen ( ' ) an der Los-Nr. wird keine MwSt. berechnet! Etwaige Versandkosten (Porto und Verpackung) werden gesondert berechnet.
5. Zahlungsmodalitäten
Bei Saalbietern ist mit dem Zuschlag der Rechnungsbetrag fällig. Bei schriftlichen Bietern mit der Zustellung der Rechnung.Von Saalbietern ist der Rechnungsbetrag in bar oder per EC-Karte (ab EUR 500,-- PIN-Code erforderlich – bitte beachten Sie hier das
individuelle Zahlungslimit Ihrer EC-Karte) zu begleichen. Die Annahme von Kreditkarten (nur VISA oder EURO-CARD) ist gegen ein zusätzliches Aufgeld in Höhe von 5 % auf den Gesamtbetrag möglich. Besondere Zahlungs-Wünsche müssen vor der Auktion mit de Auktionshaus abgesprochen werden.Telefonische oder schriftliche Bieter, können den Rechnungsbetrag in bar, per Post-Bar-Anweisung, per Überweisung auf eines unserer
Konten binnen 7 Tagen oder per Kreditkarte (nur VISA oder EUROCARD + diese nur mit einem zusätzlichen Aufschlag von 5 % auf den Gesamtbetrag) ausgleichen. Die Warenzusendung erfolgt jeweils nach Zahlungs-Eingang bzw. Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten. 6. Schriftliche Aufträge & e-mail-GeboteSchriftliche Gebote bzw. e-mail-Gebote werden Interesse wahrend im Rahmen der Steigerungssätze, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt! Bei "Bestens"
-Aufträgen steigern wir nur bis zum fünffachen Ausrufpreis im Auktionssaal mit, es sei denn der Bieter besteht schriftlich auf einer weiteren Erhöhung.
Eingehende e-mail-Gebote werden am Auktionsvortag um 20.00 Uhr letztmalig gelesen und zur Auktion eingetragen. Später eingehende e-mail-Gebote können nur im Rahmen des Auktions-Nachverkaufs berücksichtigt werden!
7. Die BeschreibungenDie Los-Beschreibungen werden mit größter Sorgfalt vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im kaufrechtlichen Sinne
dar. Hochwertige Einzelstücke sind von den maßgeblichen Prüfern geprüft. Postfrische Marken werden von uns zum Schutz versiegelt.
8. ReklamationenSaalbieter kaufen prinzipiell "wie besehen". Sammlungen sind von jeder Reklamation ausgeschlossen.
Nur schriftliche Bieter, die keine Besichtigungsmöglichkeit hatten, können Einzelstücke und Sätze binnen 14 Tagen reklamieren, sofern die Los
-Beschreibung nicht mit dem Los übereinstimmt.
9. Prüfungswünsche/NachprüfungenEventuelle Prüfungswünsche müssen bei Gebots-Abgabe schriftlich auf dem Gebotszettel vermerkt, oder bei Saalbietern im Saal mündlich der Auktionatorin
mitgeteilt werden. Prüfsendungen werden prinzipiell durch uns veranlaßt. die entstehenden Prüfkosten werden grundsätzlich dem Käufer belastet. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand… …für den kaufmännischen Verkehr ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht! 11. Die VersteigerungsbedingungenDie Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Losen, die in der Versteigerung nicht abgesetzt wurden. Die
Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung! 12. KlauselnSollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der Übrigen davon nicht berührt.
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1. Der Auftraggeber
Der im Einlieferungsschein genannte Auftraggeber erteilt der Auktionatorin Frau Therese Weiser, Inhaberin der Firma Briefmarken-Blitz-Auktionen, Therese
Weiser, Melibocusstraße 41, 60528 Frankfurt, den Auftrag, die im Einlieferungsschein bezeichneten Briefmarken und sonstigen Objekte in seinem Namen und auf seine Rechnung zu versteigern. 2. Die EigentumsverhältnisseDer Einlieferer versichert, daß er Eigentümer der genannten Objekte ist bzw. vom Eigentümer zum Verkauf dieser Objekte ermächtigt wurde und die Objekte weder mit einem Pfandrecht noch
sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
3. Die ProvisionVom Versteigerungserlös (Zuschlag) erhält der Versteigerer vom Auftraggeber eine Provision von 15% und für jedes verkaufte
Los EUR 2,-- Losgebühr, zzgl. der gesetzlichen MwSt. (nur aus Provision und Losgebühr). Bei Einlieferungen aus dem Ausland werden dem Einlieferer Einfuhrumsatzsteuer und Zölle in Abzug gebracht. 4. Die VersicherungDas dem Versteigerer übergebene Material wird in besonders gesicherten Räumen und Behältnissen aufbewahrt. Es wird vom Versteigerer gegen die üblichen Risiken des
Transportes und der Lagerung versichert. Die Versicherungskosten trägt die Auktions-Firma.Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. 5. Die BearbeitungDie Bearbeitung der eingelieferten Objekte erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Der Einlieferer stellt dem Versteigerer frei, die eingelieferten Objekte nach dessen fachlichem Ermessen auch
abweichend vom Einlieferungsschein einzuteilen. Der Versteigerer ist berechtigt, das eingelieferte Material durch Dritte auf Kosten des Einlieferers auf Echtheit und Erhaltungszustand prüfen zu lassen. Briefmarken, die eindeutig
als Fälschungen ermittelt werden, können von den Prüfern als solche gekennzeichnet werden.Schätzpreise werden vom Versteigerer nach der aktuellen
Marktlage festgesetzt. Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Rückfrage beim Einlieferer, Lose 10% unter Ausrufpreis zuzuschlagen.
6. Der EinlieferungszeitraumNicht verkaufte Lose werden in
den 3 nächstfolgenden Auktionen erneut ausgerufen. Einzellose werden nur in Vorbereitung auf die nächste Katalog-Auktion aufgenommen und müssen bis 3 Wochen nach dem Katalog-Termin in der Auktion verbleiben. Zieht der Einlieferer
den Versteigerungsauftrag vor Ablauf dieser Fristen zurück, ist der Versteigerer berechtigt, den Ihm entstandenen Provisionsverlust in Rechnung zu stellen. 7. NachverkaufDie Auktionatorin ist berechtigt, nicht versteigerte Stücke freihändig zu verkaufen. Die Einlieferungsbedingungen gelten dann sinngemäß. 8. Die AbrechnungDie Abrechnung der Saal-Verkäufe erfolgt in der Regel zwei Wochen nach der Auktion. Nicht anwesende Einlieferer erhalten Ihre Abrechnung per Überweisung, sofern der Nettoerlös mindestens
EUR 100,-- beträgt. Andernfalls erfolgt eine Endabrechnung. Die Abrechnung von schriftlichen Auktions-Aufträgen erfolgt Schritt für Schritt nach den Zahlungseingängen. 9. Die Versteigerungsbedingungen
sind Bestand dieser Einlieferungsbedingungen.
10. Ergänzende EinlieferungenEin einmal erteilter Versteigerungsauftrag gilt auch für ergänzende Einlieferungen der gleichen Person.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für den kaufmännischen Verkehr ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht 12. BedingungenSollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der Übrigen davon nicht berührt. |
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