AGBs

Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung

Die Versteigerung erfolgt, bis auf wenige eigene Lose, im fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet!

2. Die Mindeststeigerungssätze lauten
abbisIntervall
10 €100 €5 €
100 €1000 €10 €
1000 €2000 €20 €
2000 €5000 €50 €
5000 €10000 €100 €
10000 € 250 €
3. Der Zuschlag

Den Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Bei Unklarheiten ist der Versteigerer berechtigt, das Los noch einmal auszurufen. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch die Auktionatorin vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme! Ein Bieter, der in der Auktion für einen anderen steigert, haftet für den Rechnungsbetrag neben dem Dritten als Selbstschuldner.

4. Die Provision

Der Versteigerer erhält eine Provision von 21% vom Zuschlagspreis und EUR 2,– pro gekauftes Los, zzgl. der gesetzlichen MwSt. (nur aus Provision und Losgebühr). Lose mit ‚s‘ an der Los-Nummer sind Globaldifferenz besteuert! Etwaige Versandkosten (Porto und Verpackung) werden gesondert berechnet.

5. Zahlungsmodalitäten

Bei Saalbietern ist mit dem Zuschlag der Rechnungsbetrag fällig. Bei schriftlichen Bietern mit der Zustellung der Rechnung. Von Saalbietern ist der Rechnungsbetrag in bar oder per EC- Karte zu begleichen (ab EUR 500,– PIN-Code erforderlich – bitte beachten Sie hierbei das individuelle Zahlungslimit Ihrer EC-Karte). Abweichende Zahlungs-Wünsche müssen vor der Auktion mit dem Auktionshaus abgesprochen werden. Telefonische oder schriftliche Bieter, können den Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen in Bar, per Post-Bar-Anweisung bzw. per Überweisung auf eines unserer Konten ausgleichen. Die Warenzusendung erfolgt jeweils nach Zahlungs-Eingang bzw. Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten.

6. Schriftliche Aufträge und E-Mail-Gebote

Schriftliche Gebote bzw. E-Mail-Gebote werden Interesse wahrend im Rahmen der Steigerungssätze, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt! Bei „Bestens“-Aufträgen steigern wir nur bis zum fünffachen Ausrufpreis im Auktionssaal mit, es sei denn der Bieter besteht schriftlich auf einer weiteren Erhöhung. Eingehende E-Mail-Gebote werden am Auktionsvortag um 20:00 Uhr letztmalig gelesen und zur Auktion eingetragen. Später eingehende E-Mail-Gebote können nur im Rahmen des Auktions-Nachverkaufs berücksichtigt werden!

7. Die Beschreibungen
Die Los-Beschreibungen werden mit größter Sorgfalt vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheits-angaben im kaufrechtlichen Sinne dar. Hochwertige Einzelstücke sind von den maßgeblichen Prüfern geprüft. Postfrische Marken werden von uns zum Schutz versiegelt.
8. Reklamationen

Saalbieter kaufen prinzipiell „wie besehen“. Sammlungen sind von jeder Reklamation ausgeschlossen. Nur schriftliche Bieter, die keine Besichtigungsmöglichkeit hatten, können Einzelstücke und Sätze binnen 14 Tagen reklamieren, sofern die Los-Beschreibung nicht mit dem Los übereinstimmt.

9. Prüfungswünsche / Nachprüfungen
Eventuelle Prüfungswünsche müssen bei Gebots-Abgabe schriftlich auf dem Gebotszettel vermerkt, oder bei Saalbietern im Saal mündlich der Auktionatorin mitgeteilt werden. Prüfsendungen werden prinzipiell durch uns veranlasst. Die entstehenden Prüfkosten werden grundsätzlich dem Käufer belastet.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand...

…für den kaufmännischen Verkehr ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11. Die Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Losen, die in der Versteigerung nicht abgesetzt wurden. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung!
12. Klauseln

Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der Übrigen davon nicht berührt.

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